Kran-Benützungsvorschriften

Die Benützung des Krans erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Die Bootskran-Genossenschaft kann kein Personal stellen und lehnt jegliche Haftung aus Widerhandlungen gegen diese Benützungsvorschriften ab.

 

Allgemeine Informationen und Nebenanlagen

·    Die Benützung des Krans muss bei der Schlüssel-Ausgabestelle  im voraus reserviert werden. Bei der Übernahme des Schlüssels wird ein rückzahlbares Schlüsseldepot von CHF 50.- erhoben. Die Kranbenützungsgebühr ist bei der Schlüsselrückgabe auszugleichen.

·    Die Tragkraft des Krans beträgt 5 Tonnen, bei höheren Lasten schaltet das Hubwerk automatisch aus.

·    Der Kran ist neben der Möglichkeit, ein Boot per Stropp zu heben, mit einem Tragkreuz und gelben Gurten (Power-Hebebänder, 90 mm Breite, 6.5 m Länge, 3 t Tragkraft je Gurte) ausgerüstet. Diese Gurten sind sauber zu halten, aufgerollt im Wasserhaus zu versorgen. In diese Gurten dürfen niemals Knoten gemacht werden (z. Bsp. zur Verkürzung). Die Tragkraft würde dadurch verringert und die Gurten unbrauchbar.

·    Das Tragkreuz ist am seeseitigen Plattformrand in 2 Seitenbegrenzungen und Haltebügeln gelagert. Der Bolzen zur Befestigung des Kranhakens ist bei Gebrauch und Lagerung in die Sicherungsposition zu drehen. Das Kreuz soll nicht gegen die Betonumrandung der Plattform oder die Kransäule stossen.

 

·    Zu den Nebenanlagen gehört eine Hochdruckanlage (im Wasserhaus montiert), die mit dem Kran-Schaltschrankschlüssel eingeschaltet werden kann. Die Sprühlanze mit dem empfindlichen Düsenkopf ist in einem Schutzrohr über der Hochdruckpumpe gelagert. Der Hochdruckwasserstrahl soll nicht berührt (Verletzungsgefahr) oder gegen Personen gerichtet werden. Der per Federzug aufrollbare Hochdruckschlauch ist zur Vermeidung vom Mantelverletzungen nicht über harte Kanten zu ziehen. Vor dem Versorgen von Schlauch und Lanze, ist die Pumpe mit dem Schlüsselschalter auszuschalten und der Druck im Schlauch zu entspannen. Die Düse darf nicht gegen harte Gegenstände stossen und auf den Boden fallen gelassen werden.

 

·    Im Wasserhaus sind auch ein aufgerollter Normaldruck-Wasserschlauch und an der südlichen Aussenwand des Häuschens ein Zapfhahn installiert.

·    2 Gurtenverlängerungen sind gegen Vorreservierung bei der Schlüsselausgabe-Firma Schuchter abholbar.

 

Kran-Hauptfunktionen und Schaltschrank

·    Haupthubwerk Auf und Ab mit 2 Geschwindigkeitsstufen (Schaltknöpfe halb gedrückt = niedrige Geschwindigkeit, voll eingedrückt = hohe Geschwindigkeit). Die Schaltknöpfe sollen zur Schonung der Schaltschützen nicht in anderen Zwischenstellungen gehalten werden. Sekundendrückerei ist zu unterlassen. In der höchsten Hubposition schaltet das Hubwerk automatisch ab.

·   Katzfahrwerk zur Verschiebung des Haupthubwerks auf dem Kranarm (Vor und Zurück). Auch diese Schaltknöpfe nicht in Zwischenstellungen oder im Sekundentakt bedienen.

·    Kran-Drehwerk zum 360° Schwenken des Kranarms (Links oder Rechts)

·    Masthubwerk mit max. 250 kg Tragkraft (Auf – Ab). Dieses Hubwerk darf nicht überlastet werden.

·    Zur Inbetriebsetzung müssen der Hauptschalter eingeschaltet und der rote Notstopp-Schalter entriegelt werden.

·    Bei Abspritzarbeiten soll die Schranktüre möglichst geschlossen sein, um das Eindringen von Spritzwasser oder Sprühnebel zu verhindern.

·   Die Bedienung der Krananlage darf nur von instruierten Personen ausgeführt werden (Benützungsvorschriften gelesen), die die Funktionen und Schalterbedienungen beherrschen, die Bewegungen der Haken auf dem Boot bzw. der Masten und Wanten oben am Kranarm bei den Hebewerken voll im Blickfeld behalten und die Kranvorgänge jederzeit abbrechen können. Kinder dürfen den Kran nicht bedienen.

 

Hubvorgang und Kranarbeiten

·  Vor Beginn des Hubs bei Benützung von Kreuz und Gurten, sind die Gurten untereinander in der Längsrichtung mit einem starken Tau zu verbinden, um ein Herausrutschen des Bootes zu verhindern.

·  Es versteht sich, dass dazu das Boot in austarierter Horizontalposition gehoben werden soll.

·  Beim Eindrehen des Boots auf die Kranplattform ist ein Anschlagen an die Kransäule mit entsprechender Bootsführung zu verhindern.

·  Beim Abspritzen des Boots soll der Kiel zur Entlastung des Kranarms, auf einem stabilen Klotz abgestellt werden.

·  Unter einem hängenden Boot dürfen sich keine Personen aufhalten.

·  Wandermuscheln und andere, grobe Verunreinigungen, sollen nicht in die Wasserabflussdole der Plattform gelangen, sondern anderweitig entsorgt werden.

·  Bei bewilligten Unterhaltsarbeiten am hängenden Boot, dürfen Farbreste weder in den Wasserabfluss noch auf die Kranplattform gelangen. Bei längeren Trocknungsintervallen ist der Kranarm durch Absenken des Kiels auf eine stabile Unterlage zu entlasten.

·  Die Kranplattform darf bei hängendem Boot nicht unbeaufsichtigt sein.

·  Nach Beendigung der Kranarbeiten ist der Kranhaken hoch und das Katzfahrwerk unter die

   Abdeckung zu fahren. Der Kranarm ist Richtung Seestrasse auszurichten.

·  Zum Abschluss der Kranarbeiten sind der rote Notschalter zu drücken, und der Hauptschalter

   auszuschalten.

·   Der Kranschlüssel und allfällig bezogene Gurtenverlängerungen, sind unmittelbar nach Ablauf der vereinbarten Benützungsdauer an die Schlüsselausgabestelle zu retournieren. Für Sucharbeiten nicht zurück gebrachter Schlüssel oder Gurten wird generell eine Suchgebühr von CHF 50.- erhoben.

·   Die gesamte Plattform wird durch die Bootskran-Genossenschaft bewirtschaftet. Die Stationierung von Trailern und Booten auf der Plattform, ist nur während den vereinbarten Ein- oder Auswasserungszeiten gestattet.

·   An Sonn- und allg. Feiertagen ist der Kranbetrieb, mit Ausnahme der organisierten Ein- und Auswasserungen von Booten, die an Regatten teilnehmen, eingestellt.

·   Bei Ein- und Ausfahrten von und zur Kranplattform in die Seestrasse hat der Strassenverkehr Vorrang. Die öffentlichen Strassen und Trottoirs dürfen nicht mit Booten und Trailern blockiert werden.