Tarife
Kranmiete (ohne Personal)
Boote bis 1000 kg CHF 50.-
Boote von 1000 bis 2000 kg CHF 70.-
Boote von 2000 bis 5000 kg CHF 100.-
Nicht im Zürichsee beheimatete Boote, die an Regatten von Clubs teilnehmen, die nicht Mitglied der Bootskran-Genossenschaft Stäfa sind, erhalten für die Kranbenützung 20% Nachlass auf den Tarif der für sie zutreffenden Bootskategorie
Benützungsdauer (in den Miettarifen inbegriffen)
Boote bis 2000 kg 1 Std.
Boote von 2000 bis 5000 kg 1.5 Std.
Für jede weitere halbe Stunde CHF 20.-
Hochdruckanlage
Bis zu 1
Std.
CHF 40.-
Bitte bei Abspritzarbeiten die Türe des Schaltschranks an der Kransäule möglichst schliessen. Die sensible Spritzdüse
am Wendrohr nicht gegen harte Flächen stossen. Den Hochdruckschlauch nicht um harte Kanten ziehen, um Mantelverletzungen zu vermeiden. Nach der Beendigung der Spritzarbeiten den Schlauch per
Federzug langsam aufrollen lassen, den Schlüssel am Geräteschalter auf Aus und den Druck im Schlauch entlasten. Das Wendrohr im Rohr über der Pumpe versorgen.
Mastsetzen ohne Haupthubwerk und ohne Hochdruckanlage
Bis zu 1
Std.
CHF 20.-
Nur Strom- und Wasserbenützung
Ohne Kran- und Hochdruckanlage CHF 10.-
Schlüsseldepotgebühr
Generell
CHF 50.-
Bemerkung
Die Tarife gelten nur für 1 Boot, auch wenn die Benützungsdauer nicht voll ausgenützt wird
Die Kranbenützung erfolgt selbständig (es wird kein Personal gestellt) und auf eigenes Risiko und Gefahr. Der Kran darf nur von Personen
bedient werden, die die Anlage beherrschen oder eine Instruktion erhalten haben.
Unter einer am Kran hängenden Last dürfen sich keine Personen aufhalten.
Die Gurten müssen bei der Benützung in der Boots-Längsrichtung miteinander verbunden werden, um ein Herausrutschen des Bootes zu verhindern.
Nach der Benützung ist das Hubwerk hoch- und das Katzfahrwerk nach innen unter die Abdeckung zu fahren.
Der Kranarm ist in Richtung Norden (gegen die Seestrasse) auszurichten.
Das Kreuz ist in der Halterung am Südrand der Kranplattform verschiebungssicher zu deponieren ( der Bolzen wie beim Hub gesichert).
Bei bewilligten Unterwasser-Anstrichsarbeiten darf die Kranplattform nicht mit Farbe verschmutzt werden und in die Dole der Plattform sollen möglichst keine groben Verschmutzungen (Bsp. Wandermuscheln, Farbresten) gelangen.
Die Bootskran-Genossenschaft Stäfa lehnt jegliche Haftung aus Fehlmanipulationen oder Zuwiderhandlung gegen die Benützungsvorschriften ab.