Tarife

Kranmiete (ohne Personal)

Boote bis 1000 kg                                         CHF   50.-

Boote von 1000 bis 2000 kg                      CHF   70.-

Boote von 2000 bis 5000 kg                      CHF 100.-

 

Nicht im Zürichsee beheimatete Boote, die an Regatten von Clubs teilnehmen, die nicht Mitglied der Bootskran-Genossenschaft Stäfa sind, erhalten für die Kranbenützung 20% Nachlass auf den Tarif der für sie zutreffenden Bootskategorie

 

Benützungsdauer (in den Miettarifen inbegriffen)

Boote bis 2000 kg                                           1 Std.

Boote von 2000 bis 5000 kg                     1.5 Std.

Für jede weitere halbe Stunde               CHF 20.-

Hochdruckanlage

Bis zu 1 Std.                                                   CHF 40.-

Bitte bei Abspritzarbeiten die Türe des Schaltschranks an der Kransäule möglichst schliessen. Die sensible Spritzdüse am Wendrohr nicht gegen harte Flächen stossen. Den Hochdruckschlauch nicht um harte Kanten ziehen, um Mantelverletzungen zu vermeiden. Nach der Beendigung der Spritzarbeiten den Schlauch per Federzug langsam aufrollen lassen, den Schlüssel am Geräteschalter auf Aus und den Druck im Schlauch entlasten. Das Wendrohr im Rohr über der Pumpe versorgen.

Mastsetzen ohne Haupthubwerk und ohne Hochdruckanlage

Bis zu 1 Std.                                                  CHF 20.-

Nur Strom- und Wasserbenützung

Ohne Kran- und Hochdruckanlage    CHF 10.-

Schlüsseldepotgebühr

Generell                                                        CHF 50.-

Bemerkung

Die Tarife gelten nur für 1 Boot, auch wenn die Benützungsdauer nicht voll ausgenützt wird

 

Die Kranbenützung erfolgt selbständig (es wird kein Personal gestellt) und auf eigenes Risiko und Gefahr. Der Kran darf nur von Personen bedient werden, die die Anlage beherrschen oder eine Instruktion erhalten haben.

 

Unter einer am Kran hängenden Last dürfen sich keine Personen aufhalten.

 

Die Gurten müssen bei der Benützung in der Boots-Längsrichtung miteinander verbunden werden, um ein Herausrutschen des Bootes zu verhindern.

Nach der Benützung ist das Hubwerk hoch- und das Katzfahrwerk nach innen unter die Abdeckung zu fahren.

Der Kranarm ist in Richtung Norden (gegen die Seestrasse) auszurichten.

Das Kreuz ist in der Halterung am Südrand der Kranplattform verschiebungssicher zu deponieren ( der Bolzen wie beim Hub gesichert).

Bei bewilligten Unterwasser-Anstrichsarbeiten darf die Kranplattform nicht mit Farbe verschmutzt werden und in die Dole der Plattform sollen möglichst keine groben Verschmutzungen (Bsp. Wandermuscheln, Farbresten) gelangen.

 

Die Bootskran-Genossenschaft Stäfa lehnt jegliche Haftung aus Fehlmanipulationen oder Zuwiderhandlung gegen die Benützungsvorschriften ab.